Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB)
§ 1 Vertragsgegenstand
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Klienten, die Dienstleistungen von Detlef Gerth Personal Training erworben haben.
1.2 Klienten im Sinne von § 1.1 sind Privatpersonen, Unternehmen und staatliche Einrichtungen.
1.3 Der Vertrag wird zwischen dem Klienten und Detlef Gerth Personal Training (nachfolgend PT genannt), vertreten durch Detlef Gerth, Plitscharder Str. 25, 52134, Herzogenrath, geschlossen.
1.4 Die vereinbarte Trainings- und Betreuungsleistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB. Im Folgenden wird nicht ausdrücklich zwischen Personal Training Medical-Fitness-Coaching, Ernährungsberatung und Mobile Massage unterschieden. Synonym wird sinngemäß Coaching oder Trainingseinheit (TE) verwendet.
1.5 Grundlage für sämtliche Honorare und sonstige Abrechnungsbeträge ist ausschließlich die jeweils aktuelle Honorarregelung von Detlef Gerth Personal Training, die auf der Homepage www.detlef-gerth.fitness einzusehen ist.
§ 2 Leistungen
2.1 Personal Training umfasst eine auf die Bedürfnisse und körperlichen Fähigkeiten des Klienten ausgerichtete, individuell gestaltete, sportliche Trainings- und Gesundheitsmaßnahme, die in einer oder mehreren vom PT vorbereiteten und persönlich angeleiteten Trainingseinheiten (TE) durchgeführt wird. Personal Training ersetzt keine ärztlichen Maßnahmen, Physiotherapie oder sonstige Arten von Krankengymnastik.
2.2 Die von Detlef Gerth Personal Training erstellten Betreuungs- und Trainingspläne sowie Empfehlungen basieren ausschließlich auf den persönlichen Angaben des Klienten in der Anamnese bzw. auf dem schriftlichen Anamnesebogen. Für wahrheitsgetreue und vollständige Informationen trägt der Klient die alleinige Verantwortung.
§ 3 Trainingsplanung/ Trainingszeiten
3.1 Eine Trainingseinheit dauert in der Regel 60 Minuten.
3.2 Bei Überschreitung der Dauer, wird das Honorar (bei 10er u. 20er Karten die „Zeitgutschrift“) prozentual angepasst.
3.3 Jede Trainingseinheit wird in Absprache mit dem Klienten im Voraus festgelegt und ist verbindlich.
3.4 Art, Umfang und Ort jeder Trainingseinheit werden mit dem Klienten abgesprochen. In einem Beratungsgespräch werden vorab die Trainingsinhalte und -ziele mit dem Klienten zusammen abgestimmt.
3.5 Das Training wird an dem vom Klienten gewünschten oder vom PT empfohlenen Ort durchgeführt. Dies kann am Wohnort des Klienten, im Fitnessstudio oder an einem sonstigen geeigneten Ort sein.
3.6 Die Terminvergabe erfolgt individuell. An Feiertagen werden keine Trainingseinheiten angeboten bzw. vereinbart.
§ 4 Umplanung/ Absagen/ Nichterscheinen
4.1 Bei Verhinderung hat der Klient schnellstmöglich, spätestens aber 24 Stunden vor Trainingsbeginn, abzusagen. Erfolgt die Trainingsabsage zu einem späteren Zeitpunkt oder erscheint der Klient nicht zum vereinbarten Training, so wird das komplette Honorar in Rechnung gestellt.
4.2 Beruht diese Verhinderung aus gesundheitlichen Gründen, ist dies dem PT sofort mitzuteilen.
4.3 Die aufgrund einer nachweisbaren gesundheitlichen Verhinderung ausgefallenen Zeiten werden als vergütungsfreie Zeit an das Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit angehängt.
4.4 Sollte aufgrund von schlechten Wetterverhältnissen ein Training nicht möglich sein, kann eine Absage/Änderung nur durch den PT erfolgen. Erfolgt keine Absage durch Detlef Gerth Personal Training bis spätestens zwei Stunden vor dem geplanten Beginn der Einheit, findet die Einheit am vereinbarten Ort und zum vereinbarten Zeitpunkt statt.
4.5 Bei längerer beruflicher Ortsabwesenheit muss das Training angepasst werden. Folglich ist dies dem Trainer mitzuteilen.
§ 5 Zahlungsbedingungen/Vergütung/Spezifische Kosten
5.1 Das Honorar für die Dienstleistungen von Detlef Gerth Personal Training richtet sich nach der aktuellen Preisliste bzw. wird in Absprache mit Detlef Gerth Personal Training individuell festgelegt.
5.2 Die Zahlung des Rechnungsbetrages kann entweder in Bar, per Lastschrift oder per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto erfolgen. Die entsprechenden Modalitäten werden dem Klienten vor Vertragsabschluss mitgeteilt.
5.3 Fallen aufgrund der Betreuungsziele und -wünsche des Klienten Tageskarten, monatliche Mitgliedsbeiträge in Fitnessstudios, Schwimmbäder, Platzgebühren (für Badminton etc.) oder sonstige Kosten an, sind diese vollumfänglich vom Klienten zu übernehmen. Dies gilt auch für alle Kosten, die in diesem Zusammenhang entsprechend für Detlef Gerth Personal Training anfallen.
5.4 Ist eine Begleitung durch Detlef Gerth Personal Training auf Reisen gewünscht, so sind die Spesen vom Klienten zu übernehmen. Zudem wird ein pauschales Honorar für die Dauer der Reise vereinbart.
5.5 Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug. Solange offene Forderungen nicht beglichen wurden, besteht kein Anspruch auf weitere Leistungen des PT.
5.6 Bei 10er und 20er Karten, wird das durchgeführte Training auf einer Liste, geführt durch den PT, vom Klienten mit Unterschrift abgezeichnet.
§ 6 Gesundheitscheck/Sorgfaltspflichten
6.1 Für die Erstellung des individuellen Trainingsplanes dient die erste Trainingseinheit dem Gesundheitscheck. Die dem Anamnese-Bogen zu Grunde liegenden Fragen bezüglich des Gesundheitszustandes sind durch den Klienten wahrheitsgemäß zu beantworten. Anhand der erworbenen Kenntnisse und der gemeinsamen Zielfestlegung wird der PT anschließend einen individuellen Trainingsplan erstellen. Der Klient ist verpflichtet, nach Vertragsabschluss eintretende Veränderungen seines Gesundheitszustandes sowie jegliche Art auftretender körperlicher Beschwerden, insbesondere während einer Trainingseinheit, dem PT umgehend, persönlich und wahrheitsgemäß mitzuteilen. In gegenseitigem Einvernehmen wird dann über die Fortsetzung der TE entschieden.
6.2 Der PT ist verpflichtet, vor Beginn der einzelnen PT- Einheit die trainingsgerechte Bekleidung und Ausrüstung des Klienten zu überprüfen und den Klienten in das bevorstehende Training, damit verbundene spezielle Risiken (neue/ unbekannte Fitness-/ Trainingsgeräte/ Übungen usw.) und Besonderheiten (Streckenverlauf bei Outdoormaßnahmen usw.) einzuweisen. Während der Trainingseinheit ist der PT verpflichtet, Trainingsverhalten und Übungsausführung des Klienten stets zu überwachen und, falls erforderlich, zu korrigieren.
§ 7 Verschwiegenheit & Datenschutz
7.1 Detlef Gerth Personal Training ist verpflichtet, jegliche Art von Information über seinen Klienten bzw. jegliche von seinem Klienten erhaltene Information vertraulich zu behandeln. Gleiches gilt sinngemäß für den Klienten und Informationen, die dieser von oder über Detlef Gerth Personal Training erhält.
7.2 Alle im Rahmen des Personal Trainings erhobenen Daten des Klienten werden unter Einhaltung der aktuell gültigen Datenschutz-Grundverordnung (GDSVO) verarbeitet und die Speicherung kann jederzeit untersagt oder widerrufen werden. Mit dem Akzeptieren der aktuell gültigen AGBs von Detlef Gerth Personal Training erteilt der Klient Detlef Gerth Personal Training die Erlaubnis zur Verarbeitung und Speicherung der erhaltenen Daten. Daten werden zum Teil bei Drittanbietern wie z.B. MedoCheck gespeichert und unterliegen den Datenschutzabkommen, die zwischen Detlef Gerth Personal Training und dem jeweiligen Drittanbieter geschlossen wurden. Alle entsprechenden Datenschutzabkommen können auf Anfrage bei Detlef Gerth Personal Training eingesehen werden.
7.3 Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 12 Monate nach der letzten gebuchten Trainingseinheit gelöscht. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.
7.4 Mit Akzeptieren der AGBs von Detlef Gerth Personal Training gibt der Klient sein Einverständnis der Verarbeitung seiner Daten gem. GDVSO durch Detlef Gerth Personal Training und dessen Dienstleistern gem. §7.2. Ein Widerruf dieser Einverständniserklärung durch den Klienten ist jederzeit möglich und schriftlich an Detlef Gerth Personal Training zu richten.
§ 9 Vertragsdauer und Kündigung
9.1 Jede bei Detlef Gerth Personal Training gebuchte Dienstleistung wird vertraglich geregelt und unterliegt den hier beschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
9.2 Der Klient hat das Recht innerhalb der ersten 14 Tage ab Datum des Vertragsabschlusses vom Vertrag zurückzutreten. Im Rahmen einer 10er/20er Karte werden die im Voraus bezahlten Kosten für nicht in Anspruch genommene Trainingseinheiten von Detlef Gerth Personal Training unverzüglich zurückgezahlt.
9.3 Eine 10er/20er Karte hat eine Gültigkeit von 4/8 Monaten ab dem Tag der Ausstellung. Noch offene Einheiten verfallen nach Ablauf dieses Zeitraumes und werden auch nicht zurückerstattet.
9.4 Eine Kündigung innerhalb der Vertragslaufzeit durch den Klienten besteht nur, wenn eine dauerhafte medizinische Indikation, die eine Fortsetzung des Vertrages unmöglich macht, vorliegt. Diese Indikation ist durch ärztliches Attest nachzuweisen.
9.5 Detlef Gerth Personal Training ist berechtigt, den Vertrag jederzeit ohne Angaben von Gründen zu kündigen. Im Voraus gezahlte Vergütungen werden in diesem Fall unverzüglich zurückgezahlt.
§ 10 Haftungsausschluss
10.1 Die Teilnahme des Klienten an den Trainingseinheiten sowie an dem durch den PT zu Beginn der ersten Trainingseinheit durchzuführenden Gesundheitscheck (einschl. mögl. späterer erneuter Checks), erfolgt freiwillig und auf eigene Verantwortung. Alle im Verlaufe des Anamnesegesprächs, des Gesundheitschecks und des dazugehörenden Auswertungsberichts seitens des PT gemachten Äußerungen hinsichtlich des Gesundheitszustandes des Klienten sind ausschließlich als Feststellungen bzw. Hinweise zu werten. Sie stellen keine verbindliche Diagnose dar und sind im Bedarfsfall durch einen Arzt zu überprüfen. Der Klient haftet für Schäden, die er an durch den PT zu Trainingszwecken zur Verfügung gestelltem Gerät vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Der PT haftet nicht für Personen -, Sach- und Vermögensschäden, hervorgerufen durch Unfälle jeglicher Art, die der Kunde infolge eigenständiger, unsachgemäßer, unbeaufsichtigter bzw. nicht angeleiteter Durchführung des Trainings bzw. bei unsachgemäßer, unbeaufsichtigter bzw. nicht angeleiteter Benutzung eines Trainingsgerätes erleidet. Der PT haftet weiterhin nicht für eine Schädigung der Gesundheit des Klienten, wenn dieser seinen Pflichten gem. § 6 nicht oder nur unzureichend nachkommt und ferner nicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die dem Klienten durch Netzwerkpartner des PT entstehen. Der PT haftet nicht über die Erbringung der geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nicht-Erreichung des vom Kunden mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks/Ziels.
§ 11 Schlussbestimmung
11.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
11.1 Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
11.1 Als Gerichtsstand wird Aachen vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.